Information zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Update: Özdemir begrüßt Verschiebung der EUDR 

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung 02. Okt. 2024 

Zur Ankündigung der EU-Kommission, die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) verschieben zu wollen, können Sie den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, wie folgt zitieren:

„Ich begrüße, dass die EU-Kommission unserem Ansinnen nachgegeben hat und den Anwendungsstart der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um zwölf Monate verschieben möchte. Aufgrund der Verzögerungen bei wichtigen Umsetzungselementen auf EU-Ebene hatte ich – und die ganze Bundesregierung – bereits im August eine sechsmonatige Verschiebung des Anwendungsstarts gefordert. Mit einer Verschiebung hätten deutsche wie europäische Unternehmen und Betriebe wie auch die Mitgliedstaaten und Produktionsländer Zeit, sich angemessen auf die Anwendung dieser so wichtigen Verordnung vorzubereiten. 

Die EU-Kommission hat nun auch die lang erwarteten Erläuterungen zur praktikablen und effizienten Anwendung der EUDR herausgegeben. Das BMEL hatte die Kommission dazu in den letzten Monaten intensiv beraten und etliche Vereinfachungen in der Umsetzung der EUDR erreicht. Wir werden eingehend prüfen, ob diese Vorschläge auch praxistauglich umgesetzt sind. 

Neben den technischen Voraussetzungen will die EU-Kommission auch die Einstufung in Risikoklassen vornehmen. Hier möchte ich noch einmal klarstellen: Deutschland ist ein Niedrig-Risikoland und muss auch als solches eingestuft werden. 

Die Verordnung selber muss in dem nun zur Verschiebung des Anwendungsstarts vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren unangetastet bleiben. Das ist meine klare Position, das ist auch die Position der EU-Kommission. Die EUDR ist und bleibt ein Meilenstein im internationalen Waldschutz und muss umgesetzt werden – damit die Wälder weltweit erhalten bleiben anstatt immer weiter für unseren Konsum abgeholzt zu werden. 

Mit einer jetzt reibungslosen Umsetzung kann die EU-Kommission verloren gegangenes Vertrauen wiederherstellen und Akzeptanz für die Verordnung schaffen – bei unseren Unternehmen, bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und weltweit bei den Produzentinnen und Produzenten von beispielsweise Kaffee, Kakao oder Holz."



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Stand:   September 2024

Paul Kläs ist auf die EUDR vorbereitet – wir warten jedoch darauf, dass der Gesetzgeber alle erforderlichen Vorgaben finalisiert.

Im Rahmen des Green Deals der EU hat die Europäische Union eine neue Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet, um die weltweite Entwaldung zu bekämpfen.
Diese Verordnung trat am 29. Juni 2023 in Kraft und wird die bisherige Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) nach einer Übergangszeit ablösen.
Die EUDR verpflichtet Unternehmen, die in den Lieferketten bestimmter Produktgruppen tätig sind, strenge Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Diese Produktgruppen umfassen unter anderem Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rindfleisch, Gummi und Holz sowie Erzeugnisse, die aus diesen Rohstoffen hergestellt werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die Umwelt- und Menschenrechtsvorschriften der Erzeugerländer einhalten und keine Entwaldung oder Waldschädigung verursachen.


Was bedeutet die EUDR für die Verpackungsindustrie?

Für Unternehmen, die Verpackungen aus Papier, Karton oder Pappe herstellen, gibt es eine wichtige Ausnahme: Die EUDR gilt nicht für Verpackungen, die ausschließlich aus Altpapier hergestellt werden und keine Frischfasern enthalten. Diese Produkte fallen nicht unter die Verordnung, da sie keine Entwaldung verursachen. Die Verordnung betrifft Unternehmen, die Produkte aus Holz oder daraus hergestellten Materialien in der EU in Verkehr bringen oder exportieren. Diese Unternehmen müssen ab dem 30. Dezember 2024 (für kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2025) Sorgfaltspflichtsysteme einrichten.

Diese Systeme bestehen aus zwei wesentlichen Bestandteilen:

  1. Sammlung und Dokumentation relevanter Informationen: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die eingesetzten Materialien den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes  entsprechen und keine Entwaldung oder Waldschädigung verursachen. Dazu gehört auch die Bewertung potenzieller Risiken entlang der Lieferkette.

  1. Abgabe einer digitalen Due Diligence-Erklärung: Diese Erklärung wird in einer zentralen EU-Datenbank (Deforestation Due Diligence Statement Registry) abgegeben. Dabei wird jeder Artikel in der Lieferkette registriert und erhält eine individuelle Referenznummer, die mit den Nummern der Lieferanten verknüpft wird.


Herausforderungen bei der Umsetzung

Zum jetzigen Zeitpunkt (weniger als drei Monate vor Ablauf der Erfüllungsfrist) ist die erforderliche Datenbank noch nicht einsatzbereit, und es bestehen nach wie vor Anwendungsprobleme.
Die Spezifikationen für die Datenbankschnittstelle sind veröffentlicht, doch die endgültige Systemverfügbarkeit wird erst ab dem 9. Dezember 2024 erwartet. Dadurch bleibt nur eine sehr kurze Zeitspanne, um die Anforderungen der EUDR vollständig zu erfüllen.


Was bedeutet das für die Kunden in der Verpackungsbranche?

Für Unternehmen, die Holz, Papier oder Pappe hauptsächlich als Verpackungsmaterial verwenden, besteht in der Regel keine direkte Verpflichtung, die EUDR-Anforderungen zu erfüllen. Solche Materialien werden hauptsächlich als Schutz- und Trageverpackungen eingesetzt und fallen daher nicht unter die Sorgfaltspflichten der Verordnung. Entsprechend sind Forderungen von Kunden nach Referenznummern oder Geodaten in Bezug auf die EUDR für Verpackungen aus Papier und Pappe in den meisten Fällen nicht erforderlich.

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Graskarton statt Kunststoffverpackung